Butterfly

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Das Butterfly erlangte vor allem durch Actionfilme, in denen es als beeindruckendes und faszinierendes Instrument dargestellt wurde, eine gewisse Berühmtheit. Mittlerweile gibt es sogar spezielle Events, auf denen die Teilnehmenden ihre besten Butterfly-Messer-Tricks präsentieren.

Trainings-Schmetterlingsmesser zum Üben erhältst Du im Online-Shop von Meister Messer. Wir führen sowohl als Flaschenöffner ausgelegte Modelle als auch als Kamm konzipierte Ausführungen. Der nachfolgende Ratgeber fasst alle wissenswerten Infos zu Butterfly-Messern und zur Rechtslage in der Schweiz zusammen.

Charakteristische Merkmale: Was zeichnet ein Butterfly aus?

Ein Butterfly – von Fachleuten als "Balisong" bezeichnet – ist ein mit zwei nebeneinander liegenden Griffarmen ausgestattetes Faltmesser. Die auf einer Ebene schwenkbaren Griffe ermöglichen es, die Klinge schnell und effizient aus- beziehungsweise einzufalten. Anders als bei einem Klappmesser umschliessen die Griffarme die Klinge im geschlossenen Zustand komplett. Dadurch lassen sich Butterfly-Messer auch zweischneidig schleifen.

Die genaue Entstehungsgeschichte des Butterfly-Messers ist nicht eindeutig dokumentiert. Es wird jedoch angenommen, dass das Butterfly ursprünglich von den Philippinen stammt. Dort wurde es zunächst in der Landwirtschaft und von Fischern genutzt. Später fanden die Faltmesser auch als Selbstverteidigungswaffe und in philippinischen Kampfkünsten Verwendung. Mittlerweile gelten die Messer als Symbol für Geschicklichkeit und Fingerfertigkeit.

In der Schweiz sind Butterfly-Messer verboten

Wie sich im Waffengesetz nachlesen lässt, schätzt der Gesetzgeber das Butterfly als Waffe ein. In Paragraph 4 (Abschnitt 1 Buchstabe c) heisst es: "Als Waffen gelten Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge". Hierzulande ein Butterfly-Messer zu kaufen, ist demzufolge nicht gestattet.

Artikel 7 der Waffenverordnung (WV) definiert genauer, unter welchen Bedingungen ein Butterfly als Waffe eingestuft wird. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang sowohl die Gesamtlänge (inklusive Griff) als auch die Klingenlänge. Als Waffe gelten alle Schmetterlingsmesser, die geöffnet mehr als 12 Zentimeter lang sind und deren Klinge eine Länge von 5 Zentimetern überschreitet.

Schon gewusst? Das Verbot erstreckt sich nicht nur auf den Erwerb, sondern auch auf die Übertragung, das Vermitteln an Personen im Inland und das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet. Neben einem Strafregistereintrag drohen bei Zuwiderhandlungen eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Butterfly Trainer fallen nicht unter das Waffengesetz

Sogenannte Trainings-Schmetterlingsmesser gelten hingegen nicht als Waffe. Entsprechende Modelle kannst Du ohne Bedenken erwerben. In diese Kategorie fallen sowohl Haarkämme und Flaschenöffner im Butterfly-Design als auch Miniaturausführungen (etwa Schlüsselanhänger), welche die gesetzlichen Längenvorgaben unterschreiten. Als Butterfly Trainer gelten ebenso Ausführungen mit einer gelochten und nicht geschliffenen Klinge, die an der Spitze abgerundet ist.

Mit einem Trainings-Butterfly kannst Du das Flippen üben. Damit sind die charakteristischen Öffnungs- und Schliesstechniken gemeint, die sich mit verschiedenen Butterfly-Messer-Tricks kombinieren lassen. In den USA gibt es sogar Meisterschaften für die als Butterfly Flipping oder Butterfly Knife Flipping bezeichnete Disziplin. Das nachfolgende Video veranschaulicht, was Profis mit einem Butterfly so alles anstellen können.




Meister Messer: Dein Online-Shop für Messer jeglicher Art

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